Sozialversicherungsträger - Regress

bundesweit und spezialisiert

Im Einklang mit der Spezialisierung unserer Kanzlei auf das Verkehrs- und Versicherungsrecht vertreten wir seit vielen Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialversicherungsträgern bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Regressansprüche, insbesondere nach:


  • §§ 116, 119 SGB X (Übergang gesetzlicher Ansprüche)
  • § 110 SGB VII (Regress im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung)


Unsere Vertretung erfolgt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Erfolgreicher Regress beginnt mit präziser Aufarbeitung

Ein effektiver Regress setzt nicht nur fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und Literatur voraus, sondern insbesondere eine sorgfältige Sachverhaltsermittlung und forensische Aufbereitung.

Die enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bereits im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens ist deshalb fester Bestandteil unseres Beratungsansatzes. Wir unterstützen bei:


  • der rechtssicheren und gerichtsfesten Ermittlung des Sachverhalts
  • der strukturierten Aufbereitung für das Klageverfahren
  • der Strategieentwicklung zur effektiven Anspruchsdurchsetzung



Wir teilen unser Wissen – Fortbildung als Teil unserer Arbeit

Neben der forensischen Tätigkeit legen wir großen Wert auf die praxisnahe Fortbildung von Mitarbeitenden der Sozialversicherungsträger. Unser Engagement reicht von Inhouse-Schulungen bis hin zu Fachseminaren bei führenden Fortbildungseinrichtungen, unter anderem:


  • DGUV – IAG Dresden: „Gerichtsfest ermitteln in Regressfragen“
  • DGUV Akademie: „Unterhaltsschaden und Haushaltsführungsschaden“
  • MWV Seminare: Grundlagen des SVT-Regresses


Unsere Seminare sind darauf ausgerichtet, Fachwissen zu vertiefen, rechtliche Neuerungen praxisnah zu vermitteln und die Handlungssicherheit bei der Bearbeitung regressrelevanter Fälle zu stärken.

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

Mit unserem spezialisierten Team stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite – ob bei der Durchsetzung konkreter Regressansprüche oder der schulischen und strategischen Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich.


Gerne sind wir auch Ihnen bei der Durchsetzung der Regressansprüche oder der Fortbildung Ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen behilflich.


© Engelbrecht Krawiec

Rechtsanwälte PartGmbB