Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – wir verteidigen Sie konsequent

Ein Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit kommt meist überraschend – und selten allein: Neben einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße drohen häufig Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Wir vertreten und verteidigen Sie in allen Verfahren wegen Verkehrsverstößen – sowohl als Fahrer als auch als Halter eines Kraftfahrzeugs.

Wir verteidigen Sie bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstößen
  • Rotlichtverstößen
  • Handy- und Mobiltelefonnutzung am Steuer
  • Verstößen gegen die Gurtpflicht
  • Alkohol- und Drogenfahrten
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Fehlern beim Rückwärtsfahren oder Wenden
  • Überschreitung von Lenkzeiten
  • mangelnder Ladungssicherung


Erfahrung statt Textbausteine

Wir verzichten bewusst darauf, Ihnen auf unserer Webseite für jeden Verkehrsverstoß pauschale Informationen zu liefern – davon gibt es im Internet bereits genug. Stattdessen konzentrieren wir uns auf das Wesentliche: Ihre individuelle Verteidigung.

Denn nicht Sie müssen wissen, wie man Bußgeldbescheide angreift – das ist unser Job. Und Erfahrung zählt dabei mehr als jedes Halbwissen aus dem Netz.

Wichtige Hinweise für Betroffene

Damit wir Ihre Erfolgschancen nicht gefährden, sollten Sie folgende Punkte bei einem Bußgeldverfahren unbedingt beachten:


  1. Keine voreiligen Angaben machen:
  2. Äußern Sie sich nicht zur Sache, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Eine unbedachte Einlassung kann Ihre Verteidigung unnötig erschweren.
  3. Fristen beachten:
  4. Gegen Bußgeldbescheide kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird der Bescheid rechtskräftig.
  5. Unterlagen vollständig mitbringen:
  6. Wenn Sie uns beauftragen, bringen Sie bitte den Bußgeldbescheid, das Anhörungsschreiben und ggf. Fotos oder Messprotokolle mit – oder reichen Sie diese digital ein.
  7. Rechtsschutzversicherung nutzen:
  8. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für die Verteidigung – wir übernehmen gerne die Korrespondenz mit dem Versicherer für Sie.


Unser Ziel: Bußgeld vermeiden. Punkte verhindern. Fahrverbot abwenden.

Verkehrsverstöße können schwerwiegende Folgen haben – für Ihre Mobilität, Ihre berufliche Zukunft und Ihre persönliche Freiheit.

Zögern Sie nicht – je früher wir tätig werden, desto besser können wir Sie verteidigen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Taktik und juristischem Know-how zur Seite.


FAQ

Schweigerecht

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Verteidigung heißt „Schweigen“. In den meisten Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt eine kurze Verjährungsfrist von 3 Monaten. Wenn in dieser Zeit der Täter nicht ermittelt werden kann, kann in vielen Fällen nichts mehr passieren. Verraten Sie also nicht den Fahrzeugführer. Und glauben Sie nicht, dass Sie dies als Halter eines Kraftfahrzeugs machen müssten, weil sonst davon ausgegangen werden dürfte, dass Sie selbst das Fahrzeug geführt haben. Egal ob Sie als Zeuge oder Betroffener schriftlich angehört oder zu einer Vernehmung vorgeladen werden – kontaktieren Sie zunächst sofort einen Rechtsanwalt, um die weitere Vorgehensweise mit diesem abzustimmen. Wenn Sie gegenüber der Verfolgungsbehörde falsch reagieren, kann der Weg zu einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens bereits verbaut sein.

Akteneinsicht

In den allermeisten Fällen wird Ihnen ein Rechtsanwalt dringend dazu raten, erst nach der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der Verfolgungsbehörde zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, das Schweigerecht aufzugeben und sich zur Sache zu äußern. Ohne den Akteninhalt zu kennen, können Sie nicht wissen, welche belastenden Beweismittel es gibt und was Sie vortragen müssen, um diesen die Beweiskraft zu nehmen. Auch Formfehler, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können, können in der Regel nur aufgedeckt werden, wenn der Akteninhalt bekannt ist.

Punkte/Fahrverbot

Da es sich bei der Ermittlung von Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen zumeist um standardisierte Messverfahren handelt, sollten Sie sich trotz gelegentlicher Urteile von vereinzelten Richtern an Amtsgerichten und trotz der von einigen Sachverständigenbüros kritisierten Funktionsweise verschiedener Messgeräte nicht der Illusion hingeben, dass eine Messung auch in Ihrem Fall fehlerhaft sein muss. Denn die zuständigen Oberlandesgerichte teilen diese Bedenken in der Regel nicht, worüber dann in der Presse allerdings nicht mehr berichtet wird. Frühzeitig wird ein Rechtsanwalt daher auch andere Strategien in Erwägung zu ziehen haben, wenn er den Eintrag von Punkten oder ein Fahrverbot vermeiden möchte.

So lässt sich der Eintrag von Punkten verhindern, wenn es bei einer Ordnungswidrigkeit gelingt, die Geldbuße auf unter 60 € zu reduzieren.

Noch besser sind die Chancen der Verteidigung, wenn es darum geht, ein Fahrverbot zu vermeiden. Dies kann gelingen, wenn sich in Bezug auf die konkrete Tat oder den konkreten Täter Umstände darlegen lassen, aufgrund derer sich der zu entscheidende Einzelfall zugunsten des Betroffenen erheblich von dem „Regelfall“ unterscheidet, der mit einem Fahrverbot geahndet werden sollte. Ein typisches Beispiel ist der drohende Verlust eines Arbeitsplatzes z. B. bei einem Taxifahrer oder Außendienstmitarbeiter.

Wenn ein Fahrverbot dennoch nicht vermieden werden kann, sollte das Bußgeldverfahren zumindest so „organisiert“ werden, dass sich die Auswirkungen in Grenzen halten, in dem es beispielsweise während eines mehrwöchigen Urlaubs angetreten werden kann.

© Engelbrecht Krawiec

Rechtsanwälte PartGmbB