Probleme beim Autokauf?

Wir helfen weiter.

Sie haben ein Auto gekauft oder verkauft – und jetzt gibt es Ärger? Ganz gleich, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde, oder ob Sie als Privatperson oder Händler beteiligt sind: Streit rund ums Auto ist keine Seltenheit.

Häufige Probleme:


  • Technische Defekte kurz nach dem Kauf
  • Verheimlichte Unfallschäden
  • Manipulierter Kilometerstand
  • Neuwagen kommt nicht wie vereinbart


In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie haben – und was Sie beachten müssen.

1. Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung?

In den meisten Fällen gilt:


Zwei Jahre Gewährleistung – also Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug.


Ausnahme: Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler darf die Frist auf ein Jahr verkürzt werden.

Wichtig: Manche Händler versuchen, die Gewährleistung komplett auszuschließen. Das ist bei Käufen von Privat an Privat erlaubt – bei Käufen

vom Händler aber verboten!

2. Was ist Gewährleistung – und was nicht?

Die Gewährleistung schützt Sie vor Mängeln, die schon bei Übergabe vorhanden waren, auch wenn sie erst später auffallen.

Ein Unterschied zur Garantie:


  • Die Garantie ist freiwillig und gilt für spätere Schäden – aber nur, wenn sie vertraglich zugesagt wurde.
  • Die Gewährleistung ist gesetzlich und lässt sich nicht einfach ausschließen.

3. Neue Regelung: Beweislastumkehr seit 2022

Wenn Sie als Verbraucher ein Auto kaufen, gilt seit Januar 2022:


Tritt ein Mangel innerhalb von 12 Monaten auf, wird vermutet, dass er von Anfang an da war.


Der Händler muss beweisen, dass das Auto bei Übergabe in Ordnung war.

4. Sachmangel oder normaler Verschleiß?

Nicht jeder Defekt ist gleich ein "Mangel".


Bei älteren Autos mit hoher Laufleistung sind Reparaturen wegen Verschleiß ganz normal – das ist dann kein Grund für eine Reklamation.

Ein Mangel liegt z. B. vor bei:


  • verschwiegenen Vorschäden
  • defektem Getriebe kurz nach dem Kauf (ohne erkennbaren Verschleißgrund)
  • unrichtigen Angaben zur Ausstattung oder Laufleistung


5. Was tun bei einem Mangel?

Schritt 1: Den Verkäufer informieren und eine Nachbesserung verlangen


→ Der Verkäufer darf den Mangel erst selbst reparieren (lassen).

Schritt 2: Wenn zwei Reparaturversuche scheitern oder der Verkäufer nicht reagiert:


→ Sie können den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten.

Wichtig: Wenn Sie den Mangel einfach selbst reparieren lassen, ohne dem Verkäufer eine Chance zu geben, verlieren Sie Ihre Ansprüche!

6. Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese meist:


  • Anwaltskosten
  • Kosten für ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen
  • Gerichtskosten, falls es soweit kommt

Unser Tipp: Frühzeitig beraten lassen

Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihren Fall individuell und sagen Ihnen genau:


  • Welche Rechte Sie haben
  • Wie Sie am besten vorgehen
  • Welche Kosten übernommen werden


Schnell handeln lohnt sich – je früher Sie rechtlich gut beraten sind, desto besser!


© Engelbrecht Krawiec

Rechtsanwälte PartGmbB