Personenschaden nach Verkehrsunfall – Wir sind an Ihrer Seite

Nicht jeder Verkehrsunfall endet glimpflich. Oft bleibt es nicht bei einem Blechschaden – Menschen werden verletzt, manchmal schwer oder sogar tödlich. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, von Anfang an anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn: Die rechtlichen und versicherungsrechtlichen Fragen sind komplex – und entscheidend für Ihre Ansprüche.

Typische Fragen, die sich nach einem Personenschaden stellen:


  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld – und in welcher Höhe?
  • Wie weise ich meine Verletzungen rechtssicher nach?
  • Wer ersetzt mir den Verdienstausfall oder den Haushaltsführungsschaden?
  • Muss ich Versicherungen (z. B. Krankenkasse, Unfallversicherung) informieren?
  • Welche Schäden muss der Unfallgegner ersetzen – welche nicht?
  • Welche Ansprüche haben Angehörige von verletzten oder verstorbenen Personen?


Diese Fragen lassen sich ohne juristische und versicherungsrechtliche Fachkenntnisse oft nicht zuverlässig beantworten. Wir unterstützen Sie umfassend – rechtlich, taktisch und menschlich.

Wichtig: Lassen Sie Ihre Verletzungen dokumentieren

Der Nachweis von Verletzungen ist zentral für alle Ansprüche. Gehen Sie daher frühzeitig zum Arzt. Der Umfang der Behandlung ist oft das wichtigste Indiz für die Schwere der Verletzung – und damit für die Höhe des Schmerzensgelds.

In der Regel müssen Sie sich nicht selbst um ärztliche Berichte kümmern: Sobald Sie der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Schweigepflichtentbindung erteilen, fordert diese die erforderlichen Unterlagen selbst an.

Typische Schadenspositionen bei Personenschäden

Nachgewiesene Verletzungen können u. a. folgende Ansprüche auslösen:


  • Schmerzensgeld
  • Heilbehandlungskosten
  • Haushaltsführungsschaden (wenn Sie zuhause nicht mehr wie gewohnt tätig sein können)
  • Verdienstausfall
  • Unkostenpauschale (pauschaler Ausgleich für kleinere Aufwendungen)
  • Unterhaltsschäden (z. B. für Hinterbliebene)


Darüber hinaus sind auch weitere Positionen denkbar:


  • Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien
  • Krankenhausbesuche von Angehörigen
  • Kosten für Medikamente, Hilfsmittel oder Pflege
  • ggf. Beerdigungskosten bei tödlichem Unfall


Grundsatz: Alle Schäden, die ohne den Unfall nicht entstanden wären, müssen ersetzt werden, sofern sie nicht vermeidbar und wirtschaftlich nachvollziehbar sind.

Unsere besondere Expertise: komplexe Personenschäden & Versicherungsrecht

Wir vertreten seit vielen Jahren sowohl Verletzte und Hinterbliebene als auch Sozialversicherungsträger, die ihre Aufwendungen im Regressweg vom Unfallverursacher zurückfordern. Dadurch verfügen wir über fundierte Erfahrung in der Regulierung auch schwerster Unfälle – bis hin zu bleibenden Gesundheitsschäden oder tödlichen Folgen.

Mit Rechtsanwalt Damian Krawiec, Fachanwalt für Versicherungsrecht, decken wir zudem die Schnittstellen zum Versicherungsrecht ab – z. B. zur:


  • privaten Unfallversicherung
  • Insassenversicherung
  • Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung


Wir prüfen Ihre vertraglichen Ansprüche losgelöst vom klassischen Schadensersatzrecht und sorgen dafür, dass Sie keine Leistung verschenken.


© Engelbrecht Krawiec

Rechtsanwälte PartGmbB