Arbeitsrecht
In der Arbeitswelt geht es oft um viel - (wirtschaftlicher) Erfolg für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soziale Absicherung, ausgewogene Arbeitsbedingungen, soziale Aspekte bis hin zum Schutz besonders Schutzbedürftiger. Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind daher keine Seltenheit.
Gestaltung und Anpassung von Arbeitsverträgen:
- Arbeitszeit – Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten aus persönlichen oder familiären Gründen, vorübergehende Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit oder zusätzlicher Freizeitausgleich für Mehrarbeit, Wunsch nach Altersteilzeit.
- Arbeitsort – Möglichkeit zum mobilen Arbeiten (von zu Hause und/oder Ausland) und deren Umfang, die Verpflichtung zur Reisetätigkeit und deren Umfang, die Möglichkeit zur Versetzung.
- Vergütung, Sonderleistungen und Urlaub – Schicksal von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld Prämien und Sonderzahlungen bei Jobwechsel, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinaus, Urlaubsgewährung über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinaus und dessen Schicksal bei Langzeiterkrankung.
Belastbare Regelungen schaffen Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und helfen damit Konflikte zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne.
Konfliktpotenzial im Arbeitsalltag:
- Weisungen: Gewährung von Urlaub, Anordnung von Überstunden, Zuweisung von Aufgaben und Arbeitszeiten
- Vergütung: Abrechnung und Zahlung von Gehalt, Überstunden, Prämien Sonderzahlungen und Entgeltfortzahlung, Fortbildungskosten
- Erkrankung: Verspätete oder unvollständige Anzeige, verspätete oder unvollständige Entgeltfortzahlung, Aussagekraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Anpassung des Arbeitsplatzes, Erforschen der Ursachen wiederholter oder längerer Erkrankungen, dauerhafte Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers, Organisation der Vertretung durch den Arbeitgeber.
- Nebenpflichten: Einhaltung von Arbeits- und Pausenzeiten, Betriebsfrieden, Erteilung eines Zwischenzeugnis, Datenschutz und Diskretion, Beschädigung von Eigentum des Arbeitgebers, Beschädigung von Eigentum Dritter, Verlust der Fahrerlaubnis, Konkurrenztätigkeit, Straftaten am Arbeitsplatz und außerhalb der Arbeitszeit
- Besondere Fürsorgepflichten: Schwangerschaft, Betreuung Neugeborener und Kinder, Pflege naher Angehöriger, Meschen mit Schwerbehinderung sowie ihnen Gleichgestellter
Rechtsverstöße können sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nachteilig auswirken. Je nach Fallkonstellation drohen dem Arbeitnehmer die Einstellung der Vergütung, Abmahnung, Kündigung oder Schadensersatz. Rechtswidrige Maßnahmen haben keinen Bestand, so dass dem Arbeitgeber seinerseits Nachzahlung, Vergütung nicht geleisteter Arbeit, Weiterbeschäftigung und im Einzelfall Schadensersatz drohen. Wir beraten und führen die entsprechenden Prozesse vor dem Arbeitsgericht gerne für Sie.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung: fristlose (außerordentliche) und ordentliche (fristgerechte) Kündigung müssen formalen Anforderungen genügen und bedürfen je nach Unternehmensgröße einer besonderen Rechtfertigung. In Betracht kommen dafür nur Gründe, die entweder in dem Betrieb des Arbeitgebers, der Person des Arbeitnehmers, seinem Verhalten oder dem Verdacht eines Fehlverhaltens liegen.
- Befristung: abhängig von Dauer, Anzahl und Gesamtdauer müssen zeitliche Befristungen formalen Anforderungen genügen und bedürfen teilweise einer besonderen Rechtfertigung – dem sogenannten Sachgrund.
- Aufhebungsverträge: müssen keine besonderen Anforderungen erfüllen und sind aus Arbeitnehmersicht mit Risiken verbunden. Sie sind meist keiner gerichtlichen Überprüfung zugänglich.
- Bewilligung von Altersrente: beendet regelmäßig das Arbeitsverhältnis. Die Bewilligung einer (befristeten) Erwerbsunfähigkeitsrente führt oft nur zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses.
Eine fehlerhafte Kündigung oder Befristung beendet das Arbeitsverhältnis nur dann nicht, wenn das Gericht dies ausdrücklich feststellt. Dazu muss der Arbeitnehmer spätestens drei Wochen nach Ausspruch der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen (Kündigungsschutzklage / Entfristungsklage) und den nachfolgenden Prozess gewinnen. In vielen Fällen verständigen sich die Parteien auch auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die zusätzliche Zahlung einer Abfindung. Wir beraten und vertreten Sie gerne in dem Prozess vor dem Arbeitsgericht.
Kosten
Für die Verfahrenskosten gelten verschiedene Sonderregelungen:
- Unabhängig davon, ob es um Vergütung, Abmahnung, Kündigung geht, trägt jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten bis zum Urteil 1. Instanz selber. Keine Partei muss also fürchten, im Falle des Unterliegens mit den Anwaltskosten der Gegenseite belastet zu werden.
- Gerichtskosten fallen erst dann an, wenn im sogenannten Gütetermin keine Einigung erzielt werden kann.
- Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten mit Ausnahme der sogenannten Selbstbeteiligung, wenn der Baustein Arbeitsrecht versichert ist.