Unfall mit Sachschaden –

Ihre Rechte und was jetzt zu tun ist

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich viele Fragen – vor allem dann, wenn das Fahrzeug beschädigt wurde und die Schuldfrage (noch) nicht eindeutig geklärt ist. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist dabei nicht Ihr Berater – sondern Ihre Gegenseite. Holen Sie sich deshalb frühzeitig anwaltliche Unterstützung, um keine Fehler zu machen, die Sie später teuer zu stehen kommen.

Häufige Fragen nach einem Verkehrsunfall:


  • Brauche ich einen Kfz-Sachverständigen oder reicht ein Kostenvoranschlag?
  • Kann ich einen Mietwagen nehmen oder ist die Nutzungsausfallentschädigung sinnvoller?
  • Wann darf oder muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen – oder darf ich es sofort verkaufen?
  • Wie lange dauert die Regulierung – und was kann ich bis dahin tun?
  • Was gilt bei Leasingfahrzeugen oder laufenden Kfz-Finanzierungen?


Die kurze Antwort: Sie dürfen sich nach einem unverschuldeten Unfall sofort anwaltlich beraten lassen – und die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür übernehmen, wenn sie letztlich für den Schaden aufkommt.

1. Klärung der Schuldfrage – nicht der Polizei allein überlassen

Auch wenn die Polizei dem Unfallgegner vor Ort die Schuld gibt: Diese Einschätzung ist nicht bindend – weder für Versicherungen noch für Gerichte. Denn:


  • Polizeibeamte beurteilen keine zivilrechtlichen Haftungsfragen.
  • In vielen Fällen wird eine Mitverantwortung (Mithaftung) geprüft – etwa aus der sogenannten „Betriebsgefahr“.
  • Wer sich nicht wie ein „Idealfahrer“ verhalten hat, kann mithaften – selbst ohne eigenes Fehlverhalten.


Tipp: Akzeptieren Sie kein pauschales Schuldgeständnis – und lassen Sie auch keine Schadensregulierung zu Ihren Lasten laufen, ohne dass die rechtlichen Aspekte geprüft wurden. Wir übernehmen die rechtssichere Einschätzung Ihrer Ansprüche.

2. Schadenshöhe richtig beziffern – mit Sachverstand

Zu den typischen Schadenspositionen gehören:


  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert (bei Totalschaden)
  • Sachverständigenkosten oder Kostenvoranschlag
  • Wertminderung (vor allem bei neueren Fahrzeugen)
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Unkostenpauschale
  • Rechtsanwaltskosten


Weitere mögliche Positionen:


  • Abschleppkosten
  • Zulassungskosten für ein Ersatzfahrzeug
  • Schaden durch Höherstufung bei Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung


In all diesen Fällen prüfen wir nicht nur, ob Ihnen ein Anspruch zusteht, sondern wie hoch dieser korrekt zu beziffern ist – und sorgen dafür, dass Sie nicht durch zu niedrige Zahlungen der Versicherung benachteiligt werden.

Schon bei der ersten Schilderung des Unfallgeschehens gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sollten Sie sich daher von unseren Fachanwälten unterstützen lassen.

3. Schadensminderungspflicht – was Sie beachten müssen

Auch wenn Sie im Recht sind, dürfen Sie nicht „drauflos handeln“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Schaden im Rahmen des Zumutbaren gering zu halten. Andernfalls kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern.

Das heißt konkret:


  • Keinen teuren Sachverständigen beauftragen, wenn die Schadenshöhe klar unter ca. 750–1.000 € liegt (Bagatellgrenze).
  • Mietwagen nur zum ortsüblichen Tarif anmieten und vorab Preise vergleichen.
  • Reparatur nicht unnötig verzögern, wenn Sie einen Mietwagen auf Kosten der Versicherung nutzen.
  • Fahrzeug nicht vorschnell verkaufen, ohne zuvor die Zustimmung der Versicherung oder eine fachliche Einschätzung einzuholen.


Merksatz: Verhalten Sie sich so, wie Sie es tun würden, wenn Sie selbst zahlen müssten. So vermeiden Sie Verstöße gegen die Schadensminderungspflicht.

4. Leasing, Finanzierung & Sonderfälle

Bei Leasingfahrzeugen oder finanzierten Kfz gelten besondere Regeln:


  • Die Schadensregulierung betrifft nicht nur Sie als Fahrer, sondern auch den Leasinggeber oder die Bank.
  • Häufig müssen zusätzliche Informationen, Freigaben oder Zustimmungserklärungen eingeholt werden.
  • Auch die Abrechnung des Restwerts oder die Schadenersatzverpflichtung gegenüber dem Leasinggeber kann rechtlich heikel werden.


Wir beraten Sie auch hier umfassend, damit Sie keine Nachteile erleiden – auch nicht „im Kleingedruckten“.

Unsere Empfehlung:

Sofort zum Anwalt – nicht zur gegnerischen Versicherung

Versicherungen verfolgen nicht Ihr Interesse, sondern wollen Zahlungen möglichst gering halten – auch bei klarer Haftung. Deshalb gilt:

  • Anwaltliche Beratung sofort nach dem Unfall
  • Keine Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung ohne rechtliche Prüfung
  • Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen

Sie haben nichts zu verlieren – aber viel zu gewinnen.


© Engelbrecht Krawiec

Rechtsanwälte PartGmbB