Versicherungsrecht –

Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Versicherungen sollen im Ernstfall Sicherheit bieten – doch nicht selten erleben Versicherungsnehmer das Gegenteil: Verzögerte Zahlungen, Leistungskürzungen oder sogar komplette Ablehnungen. In diesen Fällen ist juristische Unterstützung entscheidend. Wir vertreten Sie unabhängig und durchsetzungsstark – damit Sie bekommen, was Ihnen vertraglich zusteht.

Typische Konflikte mit Versicherungen:


  • Ablehnung der Leistung trotz klarer Sachlage
  • Verweis auf angebliche Obliegenheitsverletzungen (z. B. verspätete Meldung)
  • Verzögerungstaktiken bei der Regulierung
  • Unklare oder einseitig ausgelegte Vertragsbedingungen
  • Streit über die Schadenshöhe oder das Vorliegen des Versicherungsfalls


Ob als Privatperson oder als Unternehmen – wir sind auf Ihrer Seite.

Unsere Schwerpunkte im Versicherungsrecht:


  • Kfz-Kaskoversicherung (Vollkasko / Teilkasko – z. B. nach Diebstahl, Wildschaden oder Totalschaden)
  • Privathaftpflicht- & Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Private Krankenversicherung (PKV)
  • Hausrat- und Wohngebäudeversicherung



Ihre Rechte – gestärkt durch aktuelle Gesetzeslage (VVG, Stand 2025)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt Versicherungsnehmern zahlreiche Schutzmechanismen an die Hand. Wir nutzen diese gezielt, um Leistungskürzungen abzuwehren und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

1. Obliegenheitsverletzung? Nicht jede ist relevant.

Versicherer berufen sich oft auf angebliche Verstöße gegen Pflichten – z. B. verspätete Schadensmeldung oder unvollständige Angaben.

Unsere Aufgabe: Wir prüfen, ob der Vorwurf überhaupt rechtlich relevant ist.


Denn: Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Leistung gekürzt werden – und auch nur, wenn der Verstoß ursächlich für den Schaden war (§ 28 VVG).

2. Private Unfallversicherung – bei dauerhaften Folgen

Nach einem Unfall geht es oft um die Bemessung der Invalidität – und damit um viel Geld. Wir prüfen die Gutachtenlage, verhandeln mit dem Versicherer und setzen Ihre berechtigten Ansprüche auf Invaliditätsleistung durch.

Häufige Streitpunkte:


  • Höhe des Invaliditätsgrads
  • Fristen zur Geltendmachung
  • Probleme mit Vorschäden oder Mitwirkungsanteilen



3. Kaskoversicherung – Totalschaden, Diebstahl oder Fahrfehler?

Kaskoversicherer lehnen Leistungen häufig ab wegen:


  • angeblicher Verletzung der Aufklärungspflicht
  • mutmaßlich unwahrer Schilderung des Unfallhergangs
  • Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • angeblich fehlender „plötzlicher Unfall“


Wir prüfen jeden Ablehnungsgrund sorgfältig und setzen Ihre Rechte durch – auch bei problematischen Konstellationen wie Alleinunfällen oder Fahrerflucht.

5. Rechtsschutz- und Krankenversicherung

Auch bei der Rechtsschutzversicherung kann es zum Streit kommen – z. B. über die Eintrittspflicht oder die „Aussichtslosigkeit“ eines Verfahrens.

In der PKV geht es oft um die Übernahme von Behandlungskosten, Hilfsmitteln oder um Beitragserhöhungen. Auch hier gilt: Nicht alles, was abgelehnt wird, ist rechtens. Wir prüfen und verhandeln für Sie.

Warum wir – und warum jetzt?


  • Langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht
  • Fachanwaltliche Spezialisierung durch RA Damian Krawiec
  • Sichere Durchsetzung auch gegenüber großen Versicherern
  • Rechtsschutzversicherung? Dann übernimmt diese in der Regel auch unsere Kosten


Zögern Sie nicht – je früher wir eingeschaltet werden, desto gezielter können wir Ihre Ansprüche sichern.

Ihr Vorteil: Wir arbeiten unabhängig, lösungsorientiert und mit Nachdruck

Ob Ablehnung, Kürzung oder Verzögerung – wir sorgen dafür, dass Versicherer sich an das halten, was sie vertraglich zugesichert haben.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen – wir kümmern uns um Ihr Anliegen.


© Engelbrecht Krawiec

Rechtsanwälte PartGmbB