Engelbrecht Krawiec
Rechtsanwälte PartGmbB
DÜSSELDORF
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KREFELD
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Nicht jeder Verkehrsverstoß ist eine bloße Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, Alkohol- oder Drogenkonsum, Fahrerflucht oder gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr, droht eine strafrechtliche Verfolgung mit zum Teil gravierenden Konsequenzen:
Je nach Einzelfall kann auch die Existenz bedroht sein – etwa bei Berufsfahrern oder bei Personen, die beruflich zwingend auf ihren Führerschein angewiesen sind. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsstrafrecht hinzuzuziehen, der Ihre Rechte kennt und konsequent verteidigt.
Wichtig: Äußern Sie sich nicht gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Auch scheinbar harmlose Aussagen („Ich dachte, das war noch grün…“) können in der Strafverfolgung gegen Sie verwendet werden.
Unsere Empfehlung:
Gerade im Verkehrsstrafrecht sind viele Verfahren nicht eindeutig – Aussagen stehen häufig gegen Aussagen, Gutachten können fehlerhaft sein und auch Messmethoden (etwa bei Alkohol oder Geschwindigkeit) sind angreifbar. Wir setzen genau da an:
Wir prüfen jede Schwachstelle im Verfahren
Ein Strafverfahren beginnt nicht erst mit einer Anklage – sondern oft schon mit einem ersten Anhörungsschreiben oder einer polizeilichen Vorladung. Je früher Sie uns einschalten, desto größer ist die Chance, eine Einstellung des Verfahrens oder eine strafmildernde Lösung zu erreichen – und eine Eintragung im Führungszeugnis oder einen Fahrerlaubnisverlust zu vermeiden.
Wir sind für Sie da – mit Kompetenz, Diskretion und Durchsetzungskraft.
Melden Sie sich frühzeitig – wir stehen Ihnen zur Seite, vom ersten Verdacht bis zur Verfahrensbeendigung.